Wie kommen Sie zu Persönlicher Assistenz?
Sie interessieren sich für Persönliche Assistenz? Dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns einfach unter 01 798 53 55 an oder schreiben Sie uns ein E-Mail.
Wenn Sie Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz oder Persönliche Assistenz für die Schule benötigen, muss der Antrag über eine Assistenz-Servicestelle wie z. B. die WAG gestellt werden. Auch für Persönliche Assistenz außerhalb von Arbeit, Aus- und Weiterbildung oder Schule wird von den zuständigen Behörden empfohlen, eine Beratung von einer Assistenz-Servicestelle in Anspruch zu nehmen.
Wer einen Antrag auf Persönliche Assistenz stellen möchte, muss genau angeben, wie viele Stunden und zu welchen Zwecken er oder sie Persönliche Assistenz braucht. Weitere Informationen zu den notwendigen Schritten, Formularen und Unterlagen finden Sie unter PA für Arbeit oder Schule und unter PA für den Alltag.
Finanzierung
Die Finanzierung von Persönlicher Assistenz wird von verschiedenen Stellen übernommen.
Für die Arbeit
Für den Bereich Arbeit ist das Sozialministeriumservice zuständig.
Für die Schule
Für Schüler:innen ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig.
Für die Freizeit
Persönliche Assistenz für die Freizeit muss bei den Ländern beantragt werden.
Organisation von Persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell
In diesem Fall stellen behinderte Personen ihre Assistent:innen selbst an und übernehmen alle Aufgaben von Arbeitgeber:innen.
Wer sich für dieses Modell entscheidet, bestimmt selbst die Gehälter der Assistent:innen, muss sich aber auch um die Lohnverrechnung, Bereitschaftsdienste und Krankenstände kümmern. Wenn Sie Informationen zum Arbeitgebermodell brauchen, wenden Sie sich an BIZEPS oder Zeitlupe.
PA selbst bezahlen
Natürlich ist es auch möglich, Persönliche Assistenz selbst zu bezahlen. Jede Persönliche Assistenzstunde kostet gleich viel. Egal ob Persönliche Assistenz am Wochenende, in der Nacht oder unter tags benötigt wird.
Im Preis sind der Lohn und die Lohnnebenkosten der Persönlichen Assistent:innen und alle Beratungsgespräche inbegriffen. Die Beratung ist für unsere Kund:innen also kostenfrei.
Persönliche Assistenz – Stundensatz
Der Stundensatz der WAG beträgt zwischen 28,40 € und 32,40 € , abhängig vom individuellen Bedarf an Persönlicher Assistenz und der bewilligten Förderung. Im Stundensatz enthalten sind alle oben angeführten Leistungen, Fortbildungsangebote, sowie laufende Beratungen.