Wer bekommt PA?

Menschen mit Behinderung können Persönliche Assistenz für Hilfe am Arbeitsplatz, in der Schule, für die Ausbildung oder in der Freizeit in Anspruch nehmen. Ob Persönliche Assistenz für die Freizeit und das Leben außerhalb der Arbeitszeit finanziert wird, hängt meist von der Pflegegeldstufe ab. Die Regelungen sind derzeit aber in allen Bundesländern unterschiedlich.

Die WAG setzt sich dafür ein, dass es in Zukunft eine einheitliche Regelung für ganz Österreich gibt.

Österreichweite Regelung für PA in Arbeit und Ausbildung

Sie möchten eine Ausbildung absolvieren und benötigen Unterstützung am Weg zur Ausbildungsstätte? Sie möchten einen Job annehmen und brauchen Hilfe bei manuellen Tätigkeiten wie dem Ablegen von Unterlagen im Büro? Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz kann diese und andere Tätigkeiten für Sie übernehmen. Sie soll es ihnen ermöglichen, aktiv am beruflichen Leben teilzunehmen.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Bezug von Pflegegeld mindestens Pflegegeldstufe 3 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50%.
  • Fachliche und persönliche Eignung für den angestrebten Beruf.
  • Aufrechtes oder angestrebtes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis,
  • Selbständige Erwerbstätigkeit,
  • Geringfügige Beschäftigung (begrenzt auf 1 Jahr),
  • Arbeitssuche,
  • Studium, …

Die Voraussetzungen sind in der bundesweiten Richtlinie_Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz_2023, PDF  geregelt. In diesem Dokument finden Sie auch weitere Infos zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz.

Auf in die Schule mit PA

Persönliche Assistenz in der Schule können Schüler:innen in Anspruch nehmen, wenn sie z. B. Unterstützung am Schulweg, bei der Körperpflege oder bei Handreichungen im Unterricht benötigen. Persönliche Assistent:innen sind aber nicht dazu da, Lerninhalte zu erklären.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Besuch einer Bundesschule,
  • mindestens der 5. Schulstufe.
  • Antragsteller:innen müssen mindestens Pflegegeldstufe 5 und in begründeten Fällen mindestens Pflegegeldstufe 3 beziehen.

Umfassende Informationen, Rechtsgrundlagen und Details zu den Voraussetzungen finden Sie im Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung und Frauen: Persönliche Assistenz für körperbehinderte Schüler und Schülerinnen in Bildungseinrichtungen des Bundes.

Persönliche Assistenz in Wien

Menschen mit körperlicher Behinderung können Persönliche Assistenz in Wien mit der so genannten Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) finanzieren.

Wichtige Voraussetzungen für PGE:

  • Bezug von Pflegegeld mindestens Stufe 3,
  • Hauptwohnsitz in Wien,
  • Erwerbsfähiges Alter,
  • Leben im eigenen Haushalt,
  • Keine Erwachsenenvertretung …

Umfassende Informationen und alle Voraussetzungen für den Bezug der Pflegegeldergänzungsleistung finden Sie auf der Webseite des Fonds Soziales Wien.

Menschen mit Sinnes- oder Lernbehinderungen können Persönliche Assistenz unter dem Titel Teilbetreutes Wohnen beantragen. Allerdings gibt es hierfür eine Warteliste.

Wichtige Voraussetzungen für Teilbetreutes Wohnen:

  • Hauptwohnsitz in Wien

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fonds Soziales Wien.

Persönliche Assistenz in Niederösterreich

In Niederösterreich können Menschen mit körperlicher Behinderung beim Amt der Landesregierung, Abteilung Soziales, die Finanzierung von Persönlicher Assistenz beantragen.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich in Niederösterreich befinden.
  • Volljährigkeit,
  • Bezug von Pflegegeld mindestens der Stufe 5,
  • Keine Erwachsenenvertretung,
  • Die Antragsteller:innen müssen in einer eigenen Wohnung oder in einer Hausgemeinschaft wohnen und
  • Staatsbürger:innen von Österreich, der EU oder des EWR sein.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der WAG, Geschäftsstelle St. Pölten, oder beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales.

Persönliche Assistenz im Burgenland

Auch im Burgenland haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, Persönliche Assistenz zu beantragen.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Vollendetes 14tes Lebensjahr

Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind beim Land Burgenland zu finden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Karin Ofenbeck unter der Telefonnummer 01 7985355 – 600 oder per E-Mail

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