Persönliche Assistenz für Freizeit und Alltag außerhalb der Arbeit
Wien
In Wien wird Persönliche Assistenz über die Pflegegeldergänzungsleistung und das so genannte Teilbetreute Wohnen finanziert.
Pflegegeldergänzungsleistung (PGE)
Der Antrag auf PGE umfasst zwei Antragsformulare, zahlreiche persönliche Dokumente und persönliche Gespräche im FSW.
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Teilbetreutes Wohnen
Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für Persönliche Assistenz in der Freizeit ist ein Stundenkontingent über das so genannte Teilbetreute Wohnen.
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Niederösterreich
In Niederösterreich ist das Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales, für die Bewilligung von Persönlicher Assistenz zuständig.
Anträge werden als formloses Schreiben gestellt. Wichtig ist, dass im Antragsschreiben erklärt wird, warum Mann oder Frau Persönliche Assistenz beziehen möchte, wofür diese benötigt wird und wie viele Stunden notwendig sind. Unsere Geschäftsstelle in St. Pölten unterstützt Sie gerne.
Für Fragen und Terminvereinbarungen stehen wir telefonisch unter 02742 73076 oder per E-Mail zur Verfügung.
Burgenland
Im Burgenland wird Persönliche Assistenz über die Landesregierung oder die zuständige Bezirkshauptmannschaft beantragt. Hier finden Sie das Antragsformular und den Selbsteinschätzungsbogen. Die WAG bietet auch hier umfassende Unterstützung, da der Assistenzbedarf genau berechnet und begründet werden muss.
Im Burgenland gibt es seit 1. Jänner 2020 eine neue Richtlinie für Persönliche Assistenz.