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PA für den Alltag

Persönliche Assistenz für Freizeit und Alltag außerhalb der Arbeit

Die Regelungen sind nach Bundesland verschieden.

Wien
Niederösterreich
Burgenland

Wien

In Wien wird Persönliche Assistenz über die Pflegegeldergänzungsleistung und das so genannte Teilbetreute Wohnen finanziert.

Pflegegeldergänzungsleistung (PGE)

Der Antrag auf PGE umfasst zwei Antragsformulare, zahlreiche persönliche Dokumente und persönliche Gespräche im FSW.

Mehr Information zu Antragstellung

Teilbetreutes Wohnen

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit für Persönliche Assistenz in der Freizeit ist ein Stundenkontingent über das so genannte Teilbetreute Wohnen.

Mehr Information zu Antragstellung

Niederösterreich

In Niederösterreich ist das Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales, für die Bewilligung von Persönlicher Assistenz zuständig.

Anträge werden als formloses Schreiben gestellt. Wichtig ist, dass im Antragsschreiben erklärt wird, warum Mann oder Frau Persönliche Assistenz beziehen möchte, wofür diese benötigt wird und wie viele Stunden notwendig sind. Unsere Geschäftsstelle in St. Pölten unterstützt Sie gerne.

Für Fragen und Terminvereinbarungen stehen wir telefonisch unter 02742 73076 oder per E-Mail zur Verfügung.

Burgenland

Im Burgenland wird Persönliche Assistenz über die Landesregierung oder die zuständige Bezirkshauptmannschaft beantragt. Hier finden Sie das Antragsformular  und den Selbsteinschätzungsbogen. Die WAG bietet auch hier umfassende Unterstützung, da der Assistenzbedarf genau berechnet und begründet werden muss. 

Im Burgenland gibt es seit 1. Jänner 2020 eine neue Richtlinie für Persönliche Assistenz. 

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