Persönliche Assistenz für die Schule
Das Bildungsministerium hat zugesagt, dass Persönliche Assistenz für Bildungseinrichtungen auch in Zeiten des digitalen Lernens / distance learning verwendet werden darf.
Dies gilt nur für die Schulzeit, also nicht für die Ferien.
Für den digitalen Unterricht darf also das bewilligte Stundenausmaß an Persönlicher Assistenz verwendet werden.
Änderungen bei der Pflegegeldergänzungsleistung (PGE)
Der Fonds Soziales Wien setzt weiterhin die 30% Angehörigen-Regelung aus. Es gelten folgende Regelungen:
Alle PGE-Kund:innen können Angehörige im Ausmaß von maximal 50%, also mit der Hälfte) ihrer bewilligten Monatsfördersumme beschäftigen. (Beispiel: bewilligte monatliche Fördersumme: € 3.000 für Angehörige können für September maximal € 1.500 eingereicht werden).
Der prozentuelle Anteil der Angehörigenleistung an der gesamt in Anspruch genommenen Persönlichen Assistenz je Monat ist demnach vorübergehend nicht relevant.
Die/Der Angehörige kann über eine_n Dienstleister:in oder im Arbeitgeber:innenmodell beschäftigt werden. Voraussetzung ist ein offizielles Beschäftigungsverhältnis.
Falls sie während dieser begrenzten Zeit Angehörige beschäftigen, die ansonsten nicht als Persönliche Assistent:innen tätig sind, muss der entsprechende Dienstvertrag mit der nächsten Monatsabrechnung mitgeschickt werden. Sollte dies nicht erfolgen, können die Kosten nicht akzeptiert werden.
Diese Regelung gilt vorerst für April 2020. Für den Monat März 2020 gibt es keine generelle Regelung. Entscheidungen werden im Einzelfall nach Prüfung der jeweiligen Situation getroffen.
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz
Änderung: Ab 1. Oktober werden vom Sozialministeriumservice keine PAA-Ausfallstunden mehr übernommen! Das bedeutet, dass PAA-Stunden, die aufgrund der Corona-Situation nicht mehr wie bisher als „PAA Dienstausfall Corona“ in die Datenbank eingetragen werden dürfen.
Weiterhin gilt, dass:
Jede:r PAA-Bezieher:in, egal ob Kurzarbeit, Home Office, Dienstfreistellung oder eLearning, bis dahin das bewilligte Höchstausmaß an PAA ohne Einschränkungen beziehen kann.
Dies betrifft Kund:innen, die:
- weiterhin in einem aufrechten Dienstverhältnis sind, egal ob in Kurzarbeit oder Freistellung wegen Corona,
- weiterhin in einem geringfügigen Dienstverhältnis sind,
- weiterhin auf Arbeitssuche sind,
- weiterhin selbständig erwerbstätig sind (à bis dahin ist der geforderte Einkommensnachweis (Gewinn aus dem Jahr 2019!) vorzulegen)
- weiterhin studieren und ihr Studium vor dem 31.12.2020 nicht abschließen werden,
- weiterhin in Ausbildung sind und ihre Ausbildung vor dem 31.12.2020 nicht abschließen werden.
Das bedeutet:
- Studierende können PAA im bewilligten Ausmaß für das E-Learning zu Hause nutzen
- Kund:innen, die von zu Hause aus arbeiten, können PAA nutzen
- Kund:innen, die freigestellt werden, können trotzdem PAA nutzen
WICHTIG: Kund:innen sind verpflichtet, jede Änderung des Arbeitsverhältnisses oder der Stundenanzahl bei Ihren Berater:innen zu melden. Bitte tragen Sie bei coronabedingten Änderungen auch das im Memo-Feld der Datenbank ein.
Die Versorgung der Kund:innen soll zu den üblichen PAA – Zeiten gewährleistet werden. Daher dürfen Sie ausnahmsweise vorübergehend während der Corona-Krise die PAA zu Hause auch für Tätigkeiten wie zum Beispiel Kochen und Einkaufen gehen verwenden.
Weiters werden alle PAA-Befristungen bis 31.12.2020 verlängert.
Wir freuen uns sehr, dass das Sozialministeriumservice die gegenwärtige für viele Kund:innen schwierige Situation erkannt hat und rasch im Sinne aller PAA-Kund:innen reagiert.
Tipps zur Reduktion von Kontakten
Die Bundesregierung ruft dazu auf, soziale Kontakte auf das aller notwendigste einzuschränken. Auch im Leben mit Persönlicher Assistenz ist dies (manchmal) möglich. Hier einige Tipps zur Umsetzung:
Nicht notwendige Assistenzdienste verschieben
Assistenzdienste wie etwa für Ausflüge oder dergleichen bitte auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
BEACHTEN SIE: Da es bei bewilligten Leistungen meist Durchrechnungszeiträume gibt, behalten Kund:innen Ihre Stunden und nützen sie zu einem späteren Zeitpunkt.
Persönliche Assistent:innen nützen ebenso den Durchrechnungszeitraum: Arbeiten Sie jetzt ein bisschen weniger, gleichen Sie das später aus. ZB Wenn Ihre Kund_n wieder mehr Aktivitäten setzt. Außerdem gilt es (wie von Regierung und Gewerkschaften besprochen) bei Bedarf auf Urlaubs- und Zeitguthaben zurück zu greifen.
Kontakt bei Dienstwechsel
Minimieren Sie die Zeit und den persönlichen Kontakt bei Dienstwechsel. Ist dies unvermeidlich, waschen Sie bitte umso besser Ihre Hände mit Seife und geben sich die sprichwörtliche Klinke erst danach in die Hand.
Assistenzdienste zusammenlegen
Dort wo es möglich ist, empfiehlt es sich Dienste zusammenzulegen.
Zum Beispiel:
Anstatt mit einer Assistentin aufzustehen und mit einer anderen am Nachmittag den Gang zur Apotheke zu erledigen, versuchen Sie beides am Vormittag zu erledigen. Um innerhalb des Teams die Stunden wieder auszugleichen, tauscht man nächstes mal.
Teilung des Assistent:innen-Teams
Für Kund:innen mit hohem Assistenzbedarf ist es umso wichtiger, Assistenzleistungen von ihrem eigenen (gesunden) Team zu erhalten. Meist arbeiten mehrere Persönliche Assistent:innen in diesen Teams. Das ermöglicht eventuell folgenden Lösungsvorschlag:
Sie teilen (natürlich nach Absprache und Möglichkeit mit Ihren Assistentinnen) das Team in zwei Gruppen:
Gruppe A übernimmt alle notwendigen Dienste in den ersten 14 Tagen. Diese Gruppe A übernimmt also notwendige Dienste von Assistentinnen der anderen Gruppe und wird dadurch Gutstunden aufbauen.
Gruppe B kann vorerst zuhause bleiben, reduziert Sozialkontakte (ebenso mit Öffis fahren usw) auf ein Minimum.
In den nächsten 14 Tagen dreht man dieses Muster um:
Gruppe B übernimmt jetzt alle notwendigen Dienste und arbeitet die vermeintlich verlorenen Stunden wieder ein.
Gruppe A profitiert von den erarbeiteten Gutstunden. Und hat nun 2 Wochen die Möglichkeit zuhause zu bleiben und Kontakte zu minimieren.
Diese Variante würde insbesondere auch jenen Teams zugutekommen, wo es Persönliche Assistent:innen mit Betreuungspflichten gibt.
Dienstplanbesprechungen und Treffen
Besprechungen und Treffen mit mehreren Personen können nicht stattfinden. Das gilt für die WAG Assistenzgenossenschaft ebenso wie bei Kund:innen zu Hause. Alternative: Telefon oder Internet Konferenzschaltung (z.B. Skype) oder Massenger-Dienste wie Signal oder WhatsApp.
Kommunikation über den eigenen Gesundheitszustand
Bitte sprechen Sie mit uns und Ihren Kund:innen bzw. Ihren Persönlichen Assistent:innen darüber, wie Sie sich fühlen. Wenn Sie Sorge haben, dass Sie an Corona erkrankt sein könnten, rufen Sie bitte die Corona Hotline 1450 an. Bitte geben Sie uns danach Bescheid, was Ihnen von der/dem Mitarbeiter:in der Hotline geraten wurde.
Kund:innen Vertrauensperson
Wir möchten Sie an unsere Kund:innen Vertrauensperson erinnern. Elisabeth Löffler steht Ihnen für vertrauliche Gespräche, die für Sie als Kund:in im Zusammenhang mit Persönlicher Assistenz aber auch für andere Lebensbereiche wichtig sind, zur Verfügung. Der Corona-Virus stellt uns psychisch und sozial vor Herausforderungen. Auch dafür können Sie Elisabeth Löffler natürlich kontaktieren.
Vereinbaren Sie einen telefonischen Gesprächstermin unter vertrauensperson@wag.or.at Tel: 0676 7771440. Erreichbarkeit: Mo bis Fr 09:00-12:00 und 16:00-18:00 Uhr.
Ihre Ideen
Haben Sie weitere Lösungsansätze mit Ihrem Assistenzteam/mit Ihrer Kund:in erarbeitet? Bitte teilen Sie diese mit uns, damit auch andere Teams davon profitieren!
Ihre Fragen
Für all Ihre Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung office@wag.or.at
Auch die Berater:innen und die Assistenzkoordination sind per Mail erreichbar.