WAG Nachrichten

1. Juli: Büro in Wien wieder geöffnet!

Türschild mit Schriftzug "open" auf Holz.

©Analogicus / pixabay.com

Wir freuen uns sehr, dass die Corona-Situation erlaubt, dass unser Büro wieder öffnen darf. Das Büro in St. Pölten öffnet voraussichtlich im August.

In den Büros gilt die 3G-Regel!

Wenn Sie zu uns kommen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin
  • Tragen Sie bitte eine FFP2-Maske
  • Halten Sie 1 Meter Abstand und
  • sind entweder geimpft, getestet oder genesen! 
  • Falls sie Corona-Symptome haben, bleiben sie bitte zu Hause.
  • Telefonische Beratungen sind weiterhin möglich.

Erklärungen in leichter Sprache finden Sie auf https://orf.at/einfach/stories/3213712/ 

3 G-Regel

Sie wurden geimpft. Beim ersten Stich ab dem 22. Tag bis zu drei Monaten. Nach der Vollimmunisierung (also allen vorgesehenen Impfungen) 9 Monate ab dem ersten Stich. Bitte bringen sie zum Nachweis den gelben Impfpass, das Impfkärtchen, den grünen Pass oder einen Ausdruck aus dem e-Impfpass mit.

Gültigkeit der Impfung im Detail:

  • Die 1. Teilimpfung gilt ab dem 22. Tag bis maximal 3 Monate nach der Erstimpfung.
  • Die 2. Teilimpfung verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab der 1. Teilimpfung).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Teilimpfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die aus heutiger Sicht nur eine Teilimpfung benötigen, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Tag der Impfung.

Getestet

Personen, die getestet sind, können dies mit ihrem negativen Testergebnis nachweisen. Der Wortlaut heißt im Dokument nicht mehr „negativ“, sondern „nicht nachgewiesen“.

Ein PCR-Test darf nicht länger als 72 Stunden, die eines Antigen-Tests nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests („Wohnzimmertests“), die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, haben eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden.

WICHTIG! In Wien sind diese Selbsttests nicht mehr gültig!!

Demnach ist die Testung mit Antigen-Tests vor Ort in der WAG nicht zulässig.
Anerkannt werden Antigen-Tests, die in der Apotheke durchgeführt werden. 

Für die Apotheke beim Gasometer gilt:
Testmöglichkeit Mo-Fr 9 Uhr bis 17.30 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich unter 0800 220 330 oder online unter
www.oesterreich-testet.at

Genesen

Personen, die bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und bereits abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen. Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.

Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr und Kinder, die eine Primarschule besuchen, gilt der Zutrittsnachweis der Begleitperson. Danach ist ein eigener Zutrittsnachweis zu erbringen.

Auch alle Mitarbeiter:innen, die im Büro sind, halten sich an diese Regeln.

Wir freuen uns auf Sie!

 

 

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