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Selbstbestimmt Leben durch Persönliche Assistenz

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Wer bekommt PA?

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Für Arbeit, Ausbildung oder Freizeit

Menschen mit Behinderung können Persönliche Assistenz für Hilfe am Arbeitsplatz, in der Schule, für die Ausbildung oder in der Freizeit in Anspruch nehmen.

Die WAG setzt sich dafür ein, dass es in Zukunft eine einheitliche Regelung für ganz Österreich gibt.

Persönliche Assistenz gibt es für viele Bereiche im Leben.
Zum Beispiel für die Arbeit, für die Schule, für das Studium oder in der Freizeit.
Manche Menschen bekommen auch Hilfe zu Hause oder beim Wohnen.
Ob man Hilfe bekommt, hängt vom Wohnort, der Art der Behinderung und vom Pflegegeld ab.
Die Regeln sind je nach Bundesland verschieden.

Österreichweite Regelung für PA in Arbeit und Ausbildung

Sie möchten eine Ausbildung absolvieren und benötigen Unterstützung am Weg zur Ausbildungsstätte? Sie möchten einen Job annehmen und brauchen Hilfe bei manuellen Tätigkeiten wie dem Ablegen von Unterlagen im Büro? Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz kann diese und andere Tätigkeiten für Sie übernehmen. Sie soll es ihnen ermöglichen, aktiv am beruflichen Leben teilzunehmen.

Voraussetzungen:

  • Bezug von Pflegegeld mindestens Pflegegeldstufe 3 oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50%. Bei psychischen oder intelektuellen Behinderungen muss der Assistenzbedarf glaubhaft gemacht werden.
  • Fachliche und persönliche Eignung für den angestrebten Beruf.
  • Aufrechtes oder angestrebtes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis,
  • Selbständige Erwerbstätigkeit,
  • Geringfügige Beschäftigung (begrenzt auf 1 Jahr),
  • Arbeitssuche,
  • Studium, …

Die Voraussetzungen sind in der bundesweiten Richtlinie_Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz_2023, PDF  geregelt. In diesem Dokument finden Sie auch weitere Infos zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz.

Auf in die Schule mit PA

Persönliche Assistenz unterstützt Schüler:innen mit Behinderungen – etwa beim Schulweg, bei Handreichungen oder bei der Körperpflege. Sie ersetzt keine pädagogische Unterstützung.

Voraussetzungen:

  • Besuch einer Bundesschule,
  • ab der 5. Schulstufe.
  • Pflegegeldeinstufung oder Nachweis einer Behinderung (ärztlich/psychologisch).

Umfassende Informationen, Rechtsgrundlagen und Details zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Persönliche Assistenz in Wien

Menschen mit körperlicher Behinderung können Persönliche Assistenz in Wien mit der so genannten Pflegegeldergänzungsleistung (PGE) finanzieren.

Voraussetzungen für PGE:

  • Bezug von Pflegegeld mindestens Stufe 3,
  • Hauptwohnsitz in Wien,
  • Erwerbsfähiges Alter,
  • Leben im eigenen Haushalt,
  • Keine Erwachsenenvertretung …

Umfassende Informationen und alle Voraussetzungen für den Bezug der Pflegegeldergänzungsleistung finden Sie auf der Webseite des Fonds Soziales Wien.

Menschen mit Sinnes- oder Lernbehinderungen können Persönliche Assistenz unter dem Titel Teilbetreutes Wohnen  beantragen. Allerdings gibt es hierfür eine Warteliste.

Voraussetzungen für Teilbetreutes Wohnen:

  • Hauptwohnsitz in Wien

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fonds Soziales Wien.

Persönliche Assistenz in Niederösterreich

Antragstellung beim Amt der Landesregierung, Abteilung Soziales.

Voraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz muss sich in Niederösterreich befinden.
  • Volljährigkeit,
  • Bezug von Pflegegeld mindestens der Stufe 5,
  • Keine Erwachsenenvertretung,
  • Die Antragsteller:innen müssen in einer eigenen Wohnung oder in einer Hausgemeinschaft wohnen und
  • Staatsbürger:innen von Österreich, der EU oder des EWR sein.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der WAG, Geschäftsstelle St. Pölten, oder beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Soziales.

Persönliche Assistenz im Burgenland

Das Land Burgenland nimmt am bundesweiten Pilotprojekt Persönliche Assistenz teil.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz im Burgenland
  • Vollendetes 14tes Lebensjahr

Die Förderrichtlinie sowie das Antragsformular sind beim Land Burgenland zu finden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Karin Ofenbeck unter der Telefonnummer 01 7985355 – 600 oder per E-Mail. 

Haben Sie Fragen zur Persönlichen Assistenz?
Wir beraten Sie gerne individuell zur passenden Unterstützung und zur Antragstellung in Ihrem Bundesland.

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