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Selbstbestimmung auf Raten? Mehr Menschen mit Behinderung erhalten Persönliche Assistenz in Niederösterreich

27. November 2025
Wappen Niederösterreich. Text: #PersönlicheAssistenzNÖ, Persönliche Assistenz neu in NÖ ab 2026; ab Pglegegeldstufe 4, +2€ pro Stunde, PA für blinde Menschen, PA auch mit Erwachsenenvertretung, PA auch bei Besuch einer Tagesstätte. Wir fordern: kostendeckende, bedarfsgerechte Finanzierung der Persönlichen Assistenz

Selbstbestimmung auf Raten?

Die Niederösterreichische Landesregierung hat am 21.11.2025 bekanntgegeben, dass künftig Personen ab Pflegegeldstufe vier Anspruch auf Persönliche Assistenz haben. Ebenso gelten weder der Besuch einer Tagesstätte noch eine bestehende Erwachsenenvertretung als Ausschlussgrund.

Die WAG Assistenzgenossenschaft begrüßt die Ausweitung der Zielgruppe ausdrücklich. Insbesondere die Einbeziehung blinder Menschen sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten ist ein wichtiger Schritt in Richtung inklusiver Unterstützung. Auch die Anhebung der Förderung von 22 auf 24 Euro pro Stunde Persönliche Assistenz trägt zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Viele der Arbeitsplätze können erhalten bleiben. Eine kostendeckende Finanzierung ist aber bei weitem nicht möglich. „Mit der Ausweitung der Zielgruppe ist eine langjährige Forderung der WAG und der Selbstbestimmt Leben Bewegung teilweise umgesetzt.“, betont Christoph Dirnbacher, geschäftsführender Vorstand der WAG Assistenzgenossenschaft. „Die leichte Erhöhung des Stundensatzes ist zwar ein Signal, ändert aber nichts daran, dass sich viele unserer Kund:innen Persönliche Assistenz weiterhin kaum leisten können.“

Die WAG weist daher darauf hin, dass die Maßnahmen für echte Wahlfreiheit nicht ausreichen. „Damit Menschen mit Behinderungen in Niederösterreich selbstbestimmt leben können, braucht es eine solide, kostendeckende Finanzierung. Im Angestelltenmodell liegt diese deutlich über 30 Euro pro Stunde“, so Dirnbacher weiter.

Die WAG fordert:

  • kostendeckende, bedarfsgerechte Finanzierung der Persönlichen Assistenz,
  • ein Modell, das stabile und faire Arbeitsverhältnisse für Persönliche Assistent:innen ermöglicht,
  • bundesweit einheitliche Regelungen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Persönliche Assistenz ist ein zentrales Recht aus Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie verpflichtet Österreich dazu, Menschen mit Behinderungen jene Unterstützung bereitzustellen, die ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben ermöglicht. Damit dieses Recht Realität wird, braucht es weitere mutige Schritte.

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Wappen Niederösterreich. Text: #PersönlicheAssistenzNÖ, Persönliche Assistenz neu in NÖ ab 2026; ab Pglegegeldstufe 4, +2€ pro Stunde, PA für blinde Menschen, PA auch mit Erwachsenenvertretung, PA auch bei Besuch einer Tagesstätte. Wir fordern: kostendeckende, bedarfsgerechte Finanzierung der Persönlichen Assistenz

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