Persönliche Assistenz ist ein Menschenrecht – keine Frage des Wohnorts oder der Art der Behinderung

Kalenderblatt 5. Mai - Tag der Inklusion

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert die WAG Assistenzgenossenschaft die längst überfällige Umsetzung des Rechts auf Persönliche Assistenz in ganz Österreich.
 
Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – kein Privileg, betont Roswitha Schachinger, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft. Doch 17 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bleibt dieses Recht in Österreich vielen Menschen mit Behinderungen verwehrt.
Besonders beim Zugang zur Persönlichen Assistenz zeigt sich die Ungleichbehandlung deutlich: „Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Beeinträchtigungen sind häufig ganz ausgeschlossen.“ Wer in Vorarlberg lebt, hat andere Möglichkeiten als jemand in Wien – das ist willkürlich und ein klarer Verstoß gegen Artikel 19 der UN-BRK, so Schachinger weiter. Dieser garantiert allen Menschen mit Behinderungen das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft.
Ausschließlich Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz wird bislang bundesweit einheitlich gewährt. „Ein selbstbestimmtes Leben findet jedoch nicht nur im Job statt – wir brauchen die Einheitlichkeit in allen Lebensbereichen, fordert Schachinger.Im Rahmen der Aktion „Baustelle Inklusion: Jeder Artikel zählt“ vor dem Parlament, zu der der Österreichische Behindertenrat aufruft, wird die WAG Assistenzgenossenschaft gemeinsam mit anderen Organisationen folgende zentrale Forderungen erheben:
  • Eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen,
  • Möglichkeit der Inanspruchnahme unabhängig von Wohnort oder Art der Behinderung,
  • Die konsequente Umsetzung von Artikel 19 der UN-BRK.

Budgetgrenzen dürfen nicht länger als Ausrede dienen. Wer Menschenrechte ernst nimmt, muss jetzt handeln, so Schachinger weiter.

Und in Anlehnung an die gleichzeitig im Parlament stattfindenden Veranstaltung hält sie fest: Österreich gedenkt am 5. Mai auch der Ermordung von Menschen mit Behinderungen in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Umsetzung von Menschenrechten bietet einen gewissen Schutz. und stellt klar: Das darf nicht mehr passieren.

 

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