Das neue Gesetz wird Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen. das Budget wurde um 10 Millionen auf 80 Millionen EURO erhöht. Neu im Gesetz festgeschrieben wurden der Ersatz für Fahrtkosten, die Wohnbegleitung und die Angehörigenentlastung.
Was ändert sich für die Persönliche Assistenz
Hier gilt seit 1. Februar die Harmonisierung mit dem Bund. Waren bisher Personen ab Pflegestufe 3 anspruchsberechtigt, sind dies nun auch Personen ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Der Bezugszeitraum wird mit 14 bis 65 Jahre festgesetzt. Das Stundenausmaß wird von 160 auf maximal 300 Stunden pro Monat angehoben, der Leistungsumfang wird von der Freizeit auf alle Lebensbereiche, ausgenommen Pflege, ausgeweitet.
Persönliche Assistenz soll weiterhin über Dienstleister:innen, wie die WAG in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus besteht im Burgenland die Möglichkeit einer Anstellung über die Sozialen Dienste Burgenland.
Es besteht weiterhin kein Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz und Schulassistenz.
Das Gesetz wurde am 19. Februar von Soziallandesrat Leonhard Schneemann gemeinsam mit Hans-Jürgen Groß, geschäftsführender Präsident ÖZIV Burgenland und Mario Zagler, Stellvertretender Generalsekretär Rettet das Kind Burgenland vorgestellt.
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