Persönliche Assistenz braucht Rechtssicherheit
Laut ÖGK sind freie Dienstverträge im Bereich Persönliche Assistenz (PA) gesetzwidrig und werden nicht mehr geduldet. Trotzdem arbeitet der Großteil nach wie vor ohne Sicherheiten und Mindestlohn in freien Dienstverhältnissen. Der WAG, die alle PA ausnahmslos anstellt, und ihren Kund:innen entstehen aufgrund des unlauteren Wettbewerbs massive Nachteile.
„Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist ein untragbarer Zustand für alle Menschen, die Persönliche Assistenz brauchen, für Persönliche Assistent:innen, und für alle Anbieter von Persönlicher Assistenz“ betont Jasna Puskaric, Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft. Die WAG hat darum einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegenüber einem Dienstleister, Assistenz24 NÖ GmbH, eingebracht – um ein für alle Mal Rechtssicherheit zu erwirken. Denn bereits 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Persönliche Assistenz sei als Tätigkeit mit persönlicher Abhängigkeit einzustufen und sozialversicherungsrechtlich als echtes Dienstverhältnis zu behandeln.
Gleiches Recht für alle
Persönliche Assistentinnen und Assistenten unterstützen Menschen mit Behinderungen im Privat- und Arbeitsleben, selbstbestimmt zu leben. „Je nach Bedarf entscheiden die beauftragenden Kund:innen, zu welcher Zeit und an welchem konkreten Ort die Leistungen von den Assistent:innen erbracht werden müssen. Aufgrund dieser Weisungsbefugnis des/der Dienstgeber:in sowie der persönlichen Arbeitspflicht ist Persönliche Assistenz in der Praxis in Form eines freien Dienstverhältnisses nicht vorstellbar.“, fasste die ÖGK in einem Schreiben vom 13.9.2022 an die WAG zusammen.
Trotzdem greifen viele Anbieter Persönlicher Assistenz nach wie vor auf freie Dienstverträge zurück. Diese sind arbeitsrechtlich problematisch, da sie weder Mindestlohn noch Urlaubsanspruch enthalten, keine Sonderzahlungen und nur eingeschränktes Krankengeld vorsehen. Auch für die Kund:innen von PA haben freie Dienstverhältnisse erhebliche Nachteile: Freie Dienstnehmer:innen können jederzeit selbst entscheiden, wann und wie genau sie die vereinbarte Leistung erbringen. Das widerspricht dem Zweck von Persönlicher Assistenz für ein selbstbestimmtes Leben. Wenn Persönliche Assistent:innen ihre Arbeitszeiten selber wählen, können Menschen mit Behinderungen möglicherweise nicht rechtzeitig das WC besuchen. Sie kommen zu spät zur Arbeit, oder versäumen einen wichtigen Arzttermin.
Erhebliche Kostenunterschiede
Der Stundensatz für Persönliche Assistenz im echten Dienstverhältnis ist aufgrund der rechtlichen Absicherung der Arbeitnehmer:innen erheblich höher als jener von Anbietern, die mit freien Dienstnehmer:innen arbeiten. Die WAG als Arbeitgeberin von mehr als 700 angestellten Mitarbeiter:innen kann mit den Stundensätzen der Mitbewerber, die nach wie vor nur mit rechtswidrigen freien Dienstverträgen arbeiten, nicht mithalten. In NÖ wurden die Fördersätze zur Finanzierung von PA seit 2003 nur geringfügig erhöht und nicht an die Inflation angepasst. Viele Kund:innen haben dort gar nicht mehr die Wahl, sich für das kostenintensivere, aber sichere Anstellungs-Modell der WAG zu entscheiden.
Wettbewerbsverzerrung beenden
Mit der eingebrachten Feststellungsklage will die WAG Assistenzgenossenschaft faire Wettbewerbsbedingungen herbeiführen – durch einheitliche arbeitsrechtliche Regelungen für alle Anbieter von Persönlicher Assistenz. WAG-Vorstand Christoph Dirnbacher resümiert: „Persönliche Assistenz braucht echte Dienstverhältnisse. Denn nur sichere und verlässliche Arbeitsbedingungen für Persönliche Assistent:innen garantieren das Menschenrecht auf Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.“

