Persönliche Assistenz ist ein Menschenrecht und muss bundesweit
einheitlich und bedarfsgerecht umgesetzt werden.
Dass Persönliche Assistenz ein adäquates Instrument ist, das Menschen mit Behinderungen im Alltag individuelle und selbstbestimmte Unterstützung ermöglicht, ist bewiesen. Doch in Österreich ist die Umsetzung noch immer mangelhaft. Am Tag der Inklusion möchten wir die Bundesregierung an das gemeinsame Regierungsprogramm und die Behindertenrechtskonvention erinnern, sowie an die Bundesländer appellieren, durch eine gute Zusammenarbeit eine bundesweit einheitliche Regelung für Persönliche Assistenz zu ermöglichen. Dort wurde einerseits eine bundesweite Regelung für Persönliche Assistenz angekündigt und andererseits festgeschrieben, das Persönliche Assistenz zur Wahlstehen muss, um z.B. die Wohnform selbst bestimmen zu können.
Bundesminister Rauch will dem Regierungsprogramm Rechnung tragen
„Als Sozialminister ist mir eine umfassende gesellschaftliche wie auch berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein besonderes Anliegen.
Neben den diesbezüglichen Angeboten unseres Ressorts, wie insbesondere die Projektförderungen, Lohnkostenzuschüsse und Integrativen Betriebe, stellt vor allem die Persönliche Assistenz eine wichtige Maßnahme für eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen dar. Auch Art. 19 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nimmt daher darauf Bezug.
Während Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz im Zuständigkeitsbereich des Bundes österreichweit einheitlich bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt wird, bestehen in den Bundesländern in Folge unterschiedlicher landesgesetzlicher Regelungen unterschiedliche Standards.
Um Persönliche Assistenz entsprechend auszubauen und harmonisiert zur Verfügung zu stellen, sieht das Regierungsprogramm 2020 – 2024 die „Erarbeitung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unabhängig von der Art der Behinderung“ vor.
Hierzu wurden seitens unseres Ressorts bereits erste Überlegungen angestellt und Gespräche mit Ländern und relevanten Stakeholdern geführt.
Unser Ziel ist es, dass zeitnah gemeinsame einheitliche Parameter erarbeitet und die nächsten Schritte gesetzt werden können.“, teilte Bundesminister Rauch schriftlich mit.
Politischer Wille gefragt
Auch von den anderen politischen Parteien gibt es wenig Gegenwind bezüglich einer Realisierung von Persönlicher Assistenz für ganz Österreich. Einzig der Föderalismus scheint eine unüberwindbare Hürde.
„Es gibt seit Jahrzehnten erprobte Konzepte, die bundesweit einheitlich funktionieren. Es gibt konkrete Projektvorschläge, die ausgearbeitet vorliegen. Jetzt braucht es allein den politischen Willen, um Menschen mit Behinderungen in Österreich ein selbstbestimmtes Leben mit Persönlicher Assistenz zu ermöglichen. Das schafft die Basis für ein Leben, in den eigenen vier Wänden, mit Familie oder alleine und vor allem ermöglicht es Teilhabe an der Gesellschaft als gleichberechtigtes Mitglied.“, erklärt Jasna Puskaric, geschäftsführende Vorständin der WAG Assistenzgenossenschaft.
Wir appellieren deshalb an eine zeitnahe Einigung um das Menschenrecht auf Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung in ganz Österreich lebbar zu machen!