WAG Nachrichten

Lockerungen der Schutzmaßnahmen

Skizziertes Gesicht mit Maske umgeben von Corona-Viren

©pixabay.com/Tumisu

Die Bundesregierung hat die Schutzmaßnahmen während Corona etwas gelockert. In der Presseaussendung des Gesundheitsministeriums finden Sie alle Neuerungen. Ebenso auf www.bizeps.or.at

Bitte seien Sie auch weiterhin vorsichtig und bleiben Sie gesund! 

 1 Meter Mindestabstand

Halten Sie beim Betreten von öffentlichen Orten wie etwa Parks, Gehwegen, Plätzen etc. weiterhin bitte 1 Meter Mindestabstand gegenüber anderen, mit denen sie nicht im selben Haushalt leben. Der 1 Meter Mindestabstand gilt auch im Kundenbereich von Betriebsstätten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Veranstaltungsorten, Ausbildungsstätten.

MNS-Schutz in geschlossenen Räumen

Verwenden Sie Mund-Nasen-Schutz-Vorrichtungen. Das kann zum Beispiel eine selbstgenähte Maske oder ein Schal sein. Bitte kontaktieren Sie assistenzkoordination@wag.or.at sollten Sie Bedarf an einer Maske für Ihre Arbeit haben.

Diese sogenannte „den Mund-Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung“ braucht es auch in:

  • öffentlichen Verkehrsmitteln
  • im Kundenbereich von Geschäften
  • im Kundenbereich von Betriebsstätten
  • beim Betreten von öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen wie etwa Bahnhofshallen
  • U-Bahnstationen
  • bei Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im selben Haushalt leben.

Für Amtswege bei Behörden oder Amtshandlungen in Gerichten sind die dort jeweils spezifischen Regeln zu befolgen.

Ausnahmen

Die Verpflichtung zur Einhaltung des Abstandes gilt nicht zwischen Menschen mit

Behinderungen und deren Begleitpersonen, die persönliche Assistenz- oder

Betreuungsleistungen erbringen.

Folgende Personen müssen keinen Schutz des Mund-Nasenbereiches tragen:

  • Kinder unter sechs Jahren
  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen entsprechenden Schutz zu tragen

Details sowie einenStufenplan für voraussichtliche weitere Öffnungenfinden Sie hier:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200503_OTS0046/gesundheitsministerium-so-funktioniert-die-schrittweise-rueckkehr-zur-normalitaet

Hygiene-Maßnahmen

Wir bitten Kund:innen und Persönliche Assistent:innen in ihrer Zusammenarbeit auch weiterhin die Allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten.

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Nies- und Hustenetikette (in die Ellenbeuge oder Taschentuch) und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen) und Kontakt durch Hände.

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