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Eine Frau mit großen Plänen am Weg zur Matura mit Persönlicher Assistenz

Junge Frau mit langen Haaren und Brille, die in einem Rollstuhl sitzt. Sie lächelt.

Was möchte ich einmal werden? In welche Schule soll ich gehen? Fragen, die behinderte Menschen nicht nur nach den eigenen Interessen beantworten können. Barrierefreiheit und die Unterstützung von Lehrenden und Familie sind eine wichtige Voraussetzung für die Wahl der Ausbildung. Wenn Schüler:innen oder Studierende etwa Hilfe am WC oder beim Mitschreiben brauchen kann Persönliche Assistenz unterstützen.

Carolina C. ist 16 Jahre alt. Sie ist Rollstuhlfahrerin. „Nach der Volksschule sollte ich in die Handelsakademie gehen, meinte meine Lehrerin. Meine Mutter setzte sich dafür ein, dass ich Persönliche Assistenz bekomme. Damit hat es funktioniert.“, erzählt die Schülerin.

Schulalltag mit Persönlicher Assistenz

Morgens trifft sich Carolina täglich vor der Schule mit ihrer Persönlichen Assistentin. Der Schulalltag unterscheidet sich kaum von dem nichtbehinderter Schüler:innen. Nur, dass die Persönliche Assistentin jene Dinge übernimmt, die die junge Frau aufgrund ihrer Behinderung nicht machen kann. Die Persönliche Assistentin hilft z.B. beim Ausziehen der Jacke, holt Schulsachen oder öffnet Mappen. In der Pause reicht sie das Getränk und die Jause. Doch beim Plaudern mit Schulkolleg:innen hält sie sich im Hintergrund und Nachhilfe gibt sie auch nicht. Nach dem Unterricht begleitet die Persönliche Assistentin Carolina zum Fahrtendienst. Dort endet die Unterstützung.

Persönliche Assistenz bedeutet für die Schülerin den Schlüssel zu ihrem ersten Etappenziel, der Matura. „Ausbildung ist sehr wichtig für mich. Ich möchte später studieren.“, erzählt Sie. „Außerdem ist es ein Schritt zu mehr Selbstständigkeit und Unabhängigkeit.“, Carolina weiter.

Benachteiligung in derj Freizeit

In der Freizeit kann die Schülerin Persönliche Assistenz jedoch nicht nutzen. Sie ist unternehmungslustig und würde gerne ins Theater oder Kino gehen und Konzerte besuchen. „Das ist leider erst ab 18 Jahren möglich. Laut dem Jugendschutzgesetz dürfte ich mit 16 Jahren solange weggehen, wie ich will.“, berichtet sie. Behinderte Jugendliche haben damit nicht die gleichen Möglichkeiten wie ihre nichtbehinderten Altersgenoss:innen. Das würde der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen, meint die Schülerin. „Ich werde mich dafür einsetzen, dass sich das ändert.“, nimmt sich die junge Frau vor.

Später möchte Carolina studieren, einen guten Job finden und ihrem Hobby E-Rolli Fußball nachgehen. Sie plant die Welt zu bereisen und Musicals zu besuchen. Persönliche Assistenz wird sie dabei unterstützen.

 

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