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Burgenland: Neue Regelung für Persönliche Assistenz

Im Burgenland soll ein neues Sozialhilfegesetz beschlossen werden. Darin wird auch Persönliche Assistenz neu geregelt. Soziallandesrat Illedits spricht im Zuge eines Fachgespräches mit der WAG – Assistenzgenossenschaft über die neue Richtlinie zur Persönlichen Assistenz.

Das neue Sozialhilfegesetz soll im September beschlossen werden und im Oktober in Kraft treten.

Für den Soziallandesrat hat Persönliche Assistenz einen hohen Stellenwert. Sie bedeutet für ihn Wahlfreiheit.“ Wahlfreiheit wie ich mein Leben auch mit einer Behinderung gestalten will. Deshalb bedarf es der Unterstützung der öffentlichen Hand. Das Ausmaß und die Qualität sollen stimmen und selbstbestimmtes Leben soll unterstützt werden.“, erklärt er.

Ziel: Selbstbestimmtes Leben

Neben der Erfahrung und den Wünschen Betroffener sollen die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern in die Entwicklung der Richtlinie einbezogen werden. „Es soll ein sehr modernes, ein zukunftsorientiertes, sehr nachhaltiges Gesetz mit dementsprechenden Richtlinien erlassen werden.  Damit es genau das herstellt was alle sich wünschen, nämlich Zufriedenheit und Auskommen. Wo man sagt: „ja damit können wir ein selbstbestimmtes Leben gestalten.“. Das ist das Ziel.“, verspricht Christian Illedits.

Wird Persönliche Assistenz bedargsgerecht finanziert werden?

Kritik wird im Burgenland vor allem am bislang bewilligten Stundenausmaß geübt. Maximal 40 Stunden Persönliche Assistenz pro Monat wurden auch Menschen mit schweren Behinderungen bewilligt. Illedits will im Interview der Richtlinie nicht vorgreifen. Doch er sagt zu, dass das Stundenausmaß erhöht werden wird. „Ich bin sicher, dass ein Stundenausmaß definiert wird, mit dem alle zufrieden sein werden.“, ist der Soziallandesrat überzeugt.

Was die neue Richtlinie zur Persönlichen Assistenz tatsächlich für Menschen mit Behinderungen und Assistenzbedarf bedeuten wird ist noch ungewiss. Die Ankündigungen sind vielversprechend. Das gesamte Gespräch gibt es hier.

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