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Bundeseinheitliche Persönliche Assistenz endlich gesetzlich verankern! – Behinderte Menschen brauchen bedarfsgerechte Regelung

Drogerie: Eine Frau hält einem Mann im Rollstuhl mit Blindenschleifeein Parfum hin. Sie scheint ihm etwas zu erklären.

WAG – Assistenzgenossenschaft fordert den Nationalrat auf, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und sich für die Aufwertung von Persönlicher Assistenz einzusetzen.

Der Wohnort entscheidet

In Österreich ist Persönliche Assistenz Ländersache. Ob und wieviel eine behinderte Person Anspruch auf Persönliche Assistenz hat, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie wohnt. Derzeit bekommen Menschen, die 24 Stunden täglich Persönliche Assistenz brauchen, in einem Bundesland 40 Stunden pro Monat, aber in keinem Bundesland den tatsächlichen Bedarf finanziert. D.h., die Familie muss einspringen oder sie müssen in ein Pflegeheim. 

Wir fordern:

  • Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz
  • bundesweit einheitliche Regelung von Persönlicher Assistenz
  • bedarfsgerechte Finanzierung mit fairen Gehältern für Persönliche Assistent:innen
  • Persönliche Assistenz unabhängig von der Art der Behinderung
  • einkommens- und vermögensunabhängige Finanzierung

Entschließungsantrag 508/A zur Aufwertung von Persönlicher Assistenz

Am 19. September 2019 wird in einer Sondersitzung des Nationalrates der von Daniela Holzinger-Vogtenhuber (Sozialsprecherin JETZT – Liste Pilz) eingebrachte Entschließungs-antrag zur Aufwertung von Persönlicher Assistenz behandelt. Auch die WAG – Assistenz-genossenschaft fordert das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf, unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und Behindertenverbänden Maßnahmen für eine bundesweit einheitliche Regelung für persönliche Assistenz auszuarbeiten. Die WAG fordert eine ganzheitliche Regelung von Persönlicher Assistenz – für die Arbeit und für den privaten Lebensbereich.

Finanzierung fairer Gehälter

Abhängig vom Bundesland werden zwischen 16 € und bis zu 40 € pro Assistenzstunde gefördert. Auch ab welcher Pflegestufe gefördert wird ist nicht einheitlich geregelt. In einigen Bundesländern wurde die Förderung des Stundensatzes seit 10 Jahren nicht angehoben. Außerdem ist es aus sozial- und arbeitsrechtlicher Sicht oftmals notwendig, dass Persönliche Assistenz im Angestelltenverhältnis geleistet wird. Darum braucht es eine angemessene Förderung, die regelmäßig valorisiert wird.

Umfassende Regelung ohne Trennung von Arbeit und restlichen Lebensbereichen

Derzeit wird nur Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz bundesweit einheitlich gewährt. Menschen mit Behinderungen brauchen Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Diese wurde von Österreich 2008 ratifiziert.

Recht auf Persönliche Assistenz

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der Konvention dazu verpflichtet, anzuerkennen, dass Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden muss. Behinderte Personen sollen frei entscheiden können, wo und wie sie wohnen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an öffentlichen Angeboten muss auch behinderten Menschen möglich sein. 2019 wird Österreich von der UNO überprüft, inwieweit die UN-Behindertenrechtskonvention erfüllt wird.

Damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und nach den eigenen Vorstellungen Leben können brauchen wir eine bundesweit einheitliche Regelung für Persönliche Assistenz!

Selbstbestimmung statt Almosen

Persönliche Assistenz erlaubt Menschen mit Behinderungen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Persönliche Assistent:innen leisten Individuelle Unterstützung wann, wo und wie sie eine behinderte Person benötigt. „Schlafen gehen – wann ich will.“, „Die Toilette besuchen – wann ich muss.“ oder „Die Freizeit gestalten – wie ich mag.“ wird so möglich. Ohne Persönliche Assistenz müssen junge Menschen in betreuten Einrichtungen leben oder sind von Familie und Freunden abhängig.

Die WAG – Assistenzgenossenschaft

2002 von und für Menschen mit Behinderungen gegründet, ist sie eine gemeinnützige Genossenschaft, die behinderte Menschen dabei unterstützt, Persönliche Assistenz zu organisieren. Die WAG – Assistenzgenossenschaft war der erste Anbieter von Persönlicher Assistenz im Osten Österreichs, versteht sich als Interessens-vertretung für behinderte Menschen mit Assistenzbedarf und hat maßgeblich an der Entwicklung der Richtlinie für Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz mitgewirkt. Die WAG – Assistenzgenossenschaft arbeitet nach dem Peer Counseling-Prinzip: Menschen mit Behinderungen beraten andere behinderte Menschen. Die eigene Betroffenheit fließt als Erfahrung in die Beratung ein. In der WAG arbeiten ausschließlich Berater:innen mit Behinderungen. Auch die geschäftsführenden Vorstände haben eine Behinderung und leben mit Persönlicher Assistenz.

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