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Überlegungen zu Gleichstellung, Persönlicher Assistenz und UN-Behindertenrechtskonvention

Seitenansicht eines E-Rollis

Heute, am „europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen“ möchten wir daran erinnern, dass Österreich vor zehn Jahren die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet hat. Wie wird Persönliche Assistenz in der Konvention festgeschrieben und was hat Persönliche Assistenz mit Gleichstellung zu tun? In den letzten Wochen haben Menschen mit Behinderung auf die schwierige Situation von Assistenznehmer:innen in Wien hingewiesen. Protest ist also am heutigen Tag weiterhin angebracht.

Fakten

Österreich hat sich mit der Unterzeichnung der Konvention dazu verpflichtet anzuerkennen, dass Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden muss. So sollen behinderte Personen frei entscheiden können wo und wie sie wohnen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an öffentlichen Angeboten muss auch behinderten Menschen möglich sein.

Persönliche Assistenz als Unterstützungsmodell für diese Teilhabe und gegen Isolation ist in Artikel 19 der Konvention festgeschrieben.

Wie steht es um die Umsetzung von Artikel 19 in Österreich?

Roswitha Schachinger, geschäftsführender Vorstand der WAG Assistenzgenossenschaft weist darauf hin, dass in Österreich die Konvention nicht wie vereinbart umgesetzt wurde. Die föderalistische Situation im Bereich der Persönlichen Assistenz im Privatbereich schafft in jedem Bundesland unterschiedliche Bedingungen. Nur Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit geregelt. Sie mache es für einen Großteil der Menschen mit Behinderungen möglich, mit Persönlicher Assistenz einer Arbeit nachzugehen, erklärt sie. Für die Erfüllung der UN-Konvention sei es allerdings notwendig, dass die tatsächlich benötigten Assistenzstunden auch für Lebensbereiche außerhalb der Arbeit, finanziert werden. Die geförderten Mittel müssen einer fairen Entlohnung entsprechen, stellt Roswitha Schachinger fest. Laut UN-Konvention muss Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. die diese auch im Privatbereich brauchen. Das bedeutet, dass es Persönliche Assistenz in ganz Österreich einheitlich geregelt werden muss.

Zu einem kritischen Ergebnis kam auch die Staatenüberprüfung 2013. Vom UN-Fachausschuss wurde empfohlen, Persönliche Assistenz bundesweit zu vereinheitlichen und auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit Lernbehinderungen den Zugang zu Persönlicher Assistenz zu ermöglichen. Der Fachausschuss äußerte sich besorgt darüber, dass die Zahl der Menschen, die in Institutionen leben in den letzten 20 Jahren gestiegen sei.

Martin Ladstätter von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmt Leben, schätzt die Lage seit 2013 recht unverändert ein. Er merkt an, dass Persönliche Assistenz noch immer ein Nischenthema ist. Je nachdem wo man lebt, habe Mann oder Frau Zugang zu Persönlicher Assistenz oder eben nicht. So würden die in Artikel 19 garantierten Rechte mangelhaft bis gar nicht umgesetzt. Auch die Zusammenarbeit von Bund und Bundesländern, die vom Fachausschuss kritisiert wurde, habe sich seither nicht verbessert. Weiters bemerkt er, dass es noch kein Programm zur De-Institutionalisierung von Menschen mit Behinderungen gebe.

Verschärfte Situation für behinderte Menschen mit Assistenzbedarf

In den letzten Wochen haben behinderte Menschen darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Situation für Personen, die auf Persönliche Assistenz angewiesen sind in Wien sogar verschärft hat. Die Kosten für die Beschäftigung von Persönlichen Assistent:innen steigen, da es eine rechtliche Verpflichtung gibt, diese zukünftig als Angestellte zu beschäftigen. Doch die Stundensätze, die vom Fond Soziales Wien finanziert werden, sind seit 2008 gleichgeblieben. Das Resultat: Menschen müssen mit immer weniger Assistenzstunden auskommen, was die Lebensqualität einschränkt und im Extremfall z.B. bei Menschen, die auf Beatmungsgeräte angewiesen sind lebensbedrohlich sein kann.

Die WAG Assistenzgenossenschaft setzt sich als Interessensvertretung dafür ein, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich umgesetzt wird. Roswitha Schachinger stellt abschließen fest: „Ein aktuell ganz wichtiges Etappenziel der WAG Assistenzgenossenschaft ist es, dass nach neun Jahren der Förderung von Persönlicher Assistenz in Wien, der Stundensatz angehoben wird. Es muss wieder möglich werden, so viele Stunden an Persönlicher Assistenz zu nutzen, dass Mann oder Frau in den eigenen vier Wänden unabhängig und selbstbestimmt leben kann. Ziel der WAG Assistenzgenossenschaft ist eine bedarfsgerechte Finanzierung von Persönlicher Assistenz. Unabhängig davon, ob eine Person in Tirol, Oberösterreich oder Wien wohnt.“

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