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Inklusion in der Schule mit Persönlicher Assistenz

Schultasche

Inklusion in der Schule mit Persönlicher Assistenz

Persönliche Assistenz leistet einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Kinder durch individuelle Unterstützung mit nichtbehinderten Schulkolleg:innen den Unterricht besuchen können. Dabei sind die Behinderten Schulkinder nicht auf die Hilfe ihrer Schulkolleg:innen angewiesen und bekommen dort Hilfe, wo sie sie gerade benötigen. Auch die Lehrer:innen werden dadurch entlastet. Gegenseitig helfen ist trotzdem erwünscht!

Anfang Juni hat sich der unabhängige Monitoringausschuss in der laufenden Diskussion über die Abschaffung der Sonderschulen für ein inklusives Bildungssystem ausgesprochen. Christina Wurz, Vorsitzende des Ausschusses weist darauf hin, dass die UN-Menschenrechtskonvention Kindern das Menschenrecht auf inklusive und qualitativ hochwertige Bildung garantiert. Das betrifft sowohl Kinder mit als auch ohne Behinderungen. „Es gibt zahlreiche Schulversuche, die zeigen, dass und wie dies in der Praxis fabelhaft umgesetzt werden kann – allein der politische Wille und eine koordinierte Umsetzung fehlen“, so Wurzinger.

Die WAG Assistenzgenossenschaft möchte darauf hinweisen, dass für Kinder mit Behinderungen die Möglichkeit besteht, Persönliche Assistenz für die Schule zu beantragen. Dabei geht es nicht darum, dass Lerninhalte von Persönlichen Assistent:innen vermittelt werden, sondern um die Unterstützung am Schulweg, bei der Körperpflege oder um Handreichungen während des Unterrichtes. Die Voraussetzung dafür ist, dass ein Schulkind bereits die fünfte Schulstufe in einer Bundesschule besucht Auch der Bezug von Pflegegeld, mindestens der Stufe 3 aufgrund einer Körperbehinderung ist notwendig. Weitere Infos finden Sie unter Wer bekommt PA?.

 

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