Rahmenbedingungen

Die WAG als Dienstgeberin

Alle Persönlichen Assistent:innen sind bei der WAG beschäftigt. Viele arbeitsrechtliche Belange liegen also bei uns als Ihrer Dienstgeberin. Die Kund:innen sind die Auftraggeber:innen der Persönlichen Assistent:innen. Aufgaben, Arbeitsort und Dienstzeiten werden direkt mit ihnen vereinbart. Auch die Einschulung erfolgt durch die Kund:innen. Sie lernen ihre Persönlichen Assistent:innen selbst an. Daneben gibt es einen verpflichtenden Einführungsworkshop in der WAG. Bei diesem Workshop erhalten Sie Basisinformationen rund um das Thema Persönliche Assistenz. Weiters haben Sie die Gelegenheit, Fragen rund um Persönliche Assistenz zu diskutieren.

Entlohnung und Dienstverhältnis

Alle Persönllichen Assistent:innen sind bei der WAG Assistenzgenossenschaft angestellt. Das Gehalt richtet sich nach dem SWÖ Kollektivvertrag (verwendungsgruppe 4/1). Das bedeutet:

  • 14 Monatsgehälter
  • Gehalt für 37 Wochenstunden mindestens 2.337,60 € (Verwendungsgruppe 4/1)
  • Kranken- und Pensionsversicherung
  • Sicherheit für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:in.

Unsere Persönlichen Assistent:innen haben die Möglichkeit, bei der Bewerbung selbst anzugeben, in welchem Stundenausmaß und Zeitrahmen sie für die WAG tätig sein möchten.

Bei der Arbeit treten immer wieder Fragen und Probleme auf. Erste Ansprechperson bei inhaltlichen Fragen ist immer der oder die Kund:in. Zögern Sie aber nicht, auch uns zu kontaktieren. Fragen Sie auch bei der oder dem Berater:in nach.  Wenn es um formale Angelegenheiten und Fragen rund um Ihr Dienstverhältnis oder die Abrechnung geht, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen der Assistenzkoordination. Diese ist unter assistenzkoordination@wag.or.at oder telefonisch unter 01 7985355 303 erreichbar.

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